An dieser Stelle soll Platz sein für persönliche Kommentare von uns und den Besuchern.
Alfons Schuhbeck scheint ja kein Neuling zu sein auf dem Gebiet der Gerichtsangelegenheiten. So lief bereits im Jahre 2007 eine Verhandlung, in der eine Frau ihn beschuldigte, sie um Geld in Höhe von 409.000€ geprellt zu haben, das sie ihm zur Anlage anvertraut hatte. Schuhbeck behauptete, er sei am Geldverlust nicht schuld, weil er ja selbst sein Geld verloren hätte, also ebenfalls Opfer eines Betrugs sei. Sie einigten sich am Ende auf einen Vergleich, bei dem er ihr 136.350€ zahlte.
zu finden wäre der Original-Artikel in der Sueddeutschen Zeitung hier.
Interessant dabei ist, dass er sich ein Atest geholt hat, um nicht bei der Verhandlung erscheinen zu müssen. Man möchte meinen sowas machen nur Schulkinder, die am Wintersporttag keinen Stress wollen.
Man muss sich auch mal in der jetzigen Angelegenheit das Angebot auf der Zunge zergehen lassen: 5000 Euro nur dafür, diese eine Adresse herzugeben. Zumal hat Sebastian Schuhbeck ja ebenfalls die Seite sebastian-schuhbeck.de. Und Schuhbeck.info. So würde der Verkauf nicht bedeuten, dass Sebastian sich irgend eine neue Domain à la www.schuhbeck_79834.de.vu holen muss, die keiner ernst nimmt. Außerdem erscheint es im heutigen Zeitalter von Google sowieso sehr seltsam, wenn jemand, der die Seite nicht sowieso schon kennt, einfach mal schuhbeck.de ausprobiert, um eine Religiongsseite eines traunsteiner Religionslehrers zu finden. Der Weg führt heute über Google: Man gibt etwas wie “Schuhbeck Traunstein Religion” ein und findet sicherlich auf der ersten Seite der Suchergebnisse die gewünschte Homepage. Andersherum läuft es genauso: Wer würde wenn er die Homepage von Alfons Schuhbeck sucht nicht zuerst auf Google gehen und “Schuhbeck Koch” oder “Alfons Schuhbeck” eingeben? Beides liefert das erwünschte Resultat bereits im ersten Suchergebnis.
Was man also feststellen kann ist, dass es heutzutage fast egal ist, welche Domain man verwendet, solange man mit seiner Seite gute Google-Präsenz geniest und die URL nicht all zu dämlich klingt.
Ich würde versuchen, den Preis möglichst weit hinauf zu treiben. Oder einfach vor Gericht gewinnen.
Sehr geehrter Herr Schubeck,
weder konnte Ich mich in meiner Gymnasialschulzeit mit ihrer Religion anfreunden noch werde Ich dies in meiner Zukunft als Elektrotechniker tun. Nein um das geht es mir hier nicht. Vielmehr möchte Ich ihnen persönlich bei ihnen bedanken, dass Sie den “kleinen Bauern” wie wir es sind nicht hoffnungslos aufgeben. In ihren Belangen wünsche Ich ihnen sehr viel Erfolg.
Florian W. (Ich war ihr Lieblingschüler , … NAAAAAAAAAT)
Ps. Liebe Grüße aus Traunstein !
Hallo Florian,
Danke für deinen Kommentar! Darf ich ihn auf die Seite Statements packen?
Wollte nur anmerken, dass ich diese Seite unabhängig von Sebastian Schuhbeck betreibe.
Ich werde ihn aber noch informieren und ihm auch weitergeben, dass sich Andere auch mit ihm Solidarisch zeigen. Das ermutigt ihn sicher!
Gruß, Mark
Hm, von wem ist dieser Kommentar? Steht nicht dabei. Scheint nicht vom Betreiber dieses Blogs zu sein.
Das mit dem “kein Neuling in Gerichtsangelegenheiten” ist etwas platt – damals wurde ja er verklagt. Das kann man sich nicht aussuchen. Ich hatte nie ein Problem mit Gerichten bis 2000 – danach kam dann ständig Ärger, eben mit dieser Begründung. Aus dem Job geschmissen mit der Begründung “Du mußt die ja wohl extra geärgert haben, damit…”. Ja klar, nur weil ich anderen, wildfremden Leuten nicht meine Post aushändigen wollte…
Wenn man einmal verklagt und in die Pfanne gehauen worden ist, dann darf auch noch jeder einmal nachtreten, oder so…
Soviel muß auch dem Fonsi Schubeck zugestanden sein. Möglicherweise hat er sogar schon mal im Halteverbot gestanden und einen Strafzettel kassiert…deshalb ist er nicht automatisch im Unrecht.
“Außerdem erscheint es im heutigen Zeitalter von Google sowieso sehr seltsam, wenn jemand, der die Seite nicht sowieso schon kennt, einfach mal schuhbeck.de ausprobiert, um eine Religiongsseite eines traunsteiner Religionslehrers zu finden.”
Das dürfte wirklich sehr merkwürdig sein, da einen Religionslehrer zu finden, weil das nun mal die Seite von Alfons Schuhbeck ist.
Nur die .de ist ihm ja nicht mehr gut genug. Er will jetzt *alle* Schuhbeck-haltigen Domains. wenn er mt der .com Erfolg hätte, würde er auch die .info einkassieren.
Will er vielleicht auch die Wohnung von Sebastian Schuhbeck, weil die so schön gelegen ist, eine nette Aussicht hat udn ihm die als Promi doch viel eher zusteht???
Eine Domain ist eine Anschrift. Wieso muß jemand die Anschrift haben wollen, auf der jemand anders seit langer Zeit wohnt? Um dessen Post einzusacken, um dessen Online-Accounts zu übernehmen, um auf Kosten seines Gegners bei Amazon und Ebay einkaufen gehen zu können. Aber kaum aus einem legitimen Grund.
Wieso soll jemand, der unter einer bestimmten Anschrift seit Jahren zu finden ist, die einem anderen rausrücken müssen?
Das ist absolut unfair und durch nichts zu rechtfertigen.
Will Herr Schuhbeck auch die Telefonnummer seines Verwandten? Vielleicht kriegt er ja selbst nicht genügend Anrufe, möchte ein paar mehr.
Genauso blöde ist es doch, die Domain eines anderen haben zu wollen.
Zumal Alfons Schuhbeck bereits genügend eigene Domains hat.
Jemand, der ein solches Ansinnen hat, ist für mich auch menschlich unakzeptabel.
Ich habe das ja alles vor 11 Jahren erlebt (siehe Link) und lernen müssen, daß es “unverschämt” ist, wenn ich der Ansicht bin, daß mein privater E-Mail-Verkehr nicht in fremde Hände gehört. Ich mit wildfremden Leuten nicht über mein Liebesleben diskutieren will oder denen Zugriff auf meinen Paypal-Account geben will (“ist doch nur Geld”…serh witzig). Hinnehmen muß, daß man mir sogar das gesetzlich vorgeschriebene Impressum gerichtlich untersagen ließ.
In meinem Fall hatte der Gegner erst extra die strittigen Domains aufgelassen, freigegeben, dann etliche Jahre abgewartet, bis auf einer davon die zweitgrößte Investmentbank der Welt angesiedelt war, und sie sich dann alle per einstweiliger Verfügung unter Mißbrauch des Markenrechts zurückgeholt, um die Besucher der anderen mit einzusacken.
Würde das ein Gauner machen, wäre es kriminell.
Bei einem “Promi” soll das plötzlich legal sein?
Nein, das ist Raub und Diebstahl.
Aber im Internet geht ja auf einmal alles, da darf der Staat ja auch Leuten ohne Vorwarnung im Computer rumwühlen…
Wer im Halteverbot steht und einen Strafzettel kassiert ist schon im Unrecht, außer es ging dabei um das Retten von Leben und solche exotische juristische Ausnahmefälle. Genauso wenn derjenige zwar “nur der Beklagte ist”, aber dies aus dem Grund komischer Geldgeschäfte ist. Schuld ist ja theoretisch nicht der, der anklagt, sondern der, der beklagt wird. Ich persönlich verstehe das erste Argument nicht. Wie oft kam es schon vor, dass der Schuldige selbst Anklage erhoben hat? Ich glaube nicht sehr oft. Dass Anklage gegen jemand erhoben wurde, der dann nicht schuldig gesprochen wurde kommt natürlich vor, aber in diesem Fall haben sie sich ja auf einen Vergleich zu Lasten Schuhbecks geeinigt. Außerdem war dies ja nicht der einzige Prozess, an dem Schuhbeck teilnehmen musste.
Dass ein Sieg von Alfons Schuhbeck in dieser Angelegenheit bedeuten würde, dass er sich beliebige Domains von vergleichbaren Inhabern damit sichern könnte, ist richtig. Aber ich glaube, dass erstens schuhbeck.info nicht die Attraktivität der .com-Adresse besitzt und zweitens Sebastian Schuhbeck ja eben auch sebastian-schuhbeck.de betreibt, an der Alfons sicher kein Interesse hat. Deshalb glaube ich, dass ein eventueller Verlust der schuhbeck.com Domain nicht in dem Sinne tragisch wäre, dass Sebastian Schuhbeck seinen Internetauftritt nicht weiter wie zuvor betreiben könnte. Es wäre nur schade weil er, wie er selbst sagt, zu dieser Domain über die Jahre eine emotionale Verbindung aufgebaut hat.
Der Anspruch auf das Haus von Sebastian Schuhbeck oder ähnliches wird unabhängig vom Urteil nicht erhoben, weil das einfach gesetzlich geregelte Angelegenheiten sind. Es gibt keine Chance, damit durchzukommen. (Das wäre ja auch höchst beunruhigend hinsichtlich unserer Rechtsordnung). Der wichtige Unterschied ist eben, dass es sich hier um eine Internetangelegenheit handelt, die einfach vom Gesetzgeber noch nicht optimal geregelt ist, weil es ein zu neues Themenfeld ist. Nur aus diesem Grund gibt es noch Möglichkeiten, solche Ansprüche zu erheben. Ich denke, das ist schon eine sehr wichtige Unterscheidung, man kann das juristische Gutsherrenverhalten nicht problemlos auf beliebige Bereiche ausweiten.
Hm, das geht nun eigentlich beides am Thema vorbei.
a) Für die Frage, ob das Einsacken einer fremden Domain nun gerechtfertigt ist oder nicht, sind die Strafzettel oder Gerichtsverfahren eines Herrn Schuhbeck erstmal wenig relevant. Außer, es erreicht kriminelles Niveau. Deshalb hat das hier nichts verloren. Man könnte auch argumentieren, daß Alfons Schuhbeck ein unsympathischer Mensch ist (so steht es anderswo) – auch das ist irrelevant.
b) Ebenso gibt es keinen besonderen Grund, daß Alfons Schuhbeck nun gerade diese .com-Domain haben muß. Er hat bereits schuhbeck.de und viele andere, er kann nicht argumentieren, daß ihn das irgendwie blockiert, und viele Leute haben nunmal ihre Links, ihre Bookmarks auf den einen oder anderen Schuhbeck gesetzt und wenn da dann plötzlich was anderes zu finden ist, gibt es nur Ärger und Probleme. Bis zur Abstrafung wegen “double content” seitens Google, wenn unter .de und .com plötzlich dasselbe steht.
Es ist einfach sinnvoller, daß einmal getroffene Aufteilungen so bleiben. Was hat denn der Koch davon, wenn dann lauter Schüler auf seiner Seite landen? Will er dann mit denen über Gott diskutieren? Seine Gewürze werden sie ihm kaum abkaufen.
Ebenso haben die Leute, die bei Warburg Dillon Read ihre Depots hatten und sich in ihr Brokingkonto einloggen wollten, sicher nicht ihr Konto aufgegeben und stattdessen begesitert die Sendung mit der Maus angeschaut, als der westdeutsche Rundfunk sich die Bankdomain zurückerklagt hatte. Also was soll sowas?
Völlig unabhängig davon, wer der beiden nun der nettere, symphatische und anständigere Mensch ist, wozu man auch eine Meinung haben kann, ist es einfach Unfug, anderer Leute Adressen, Telefonnummer etc. einklagen zu wollen. Eine Website kann man zwar über Google auch auf einer neuen Adresse finden, aber wenn man eine E-Mail schreibt und die landet dann woanders, dann zerstört das jedes Vertrauen. Es gibt heute noch Leute, die es nicht wagen, mir zu mailen, weil sie sich nicht sicher sind, ob ich die E-Mail bekomme oder die Kölner, die 6 Monate alles mitgelesen haben. Wenn das gezielt gemacht wird, nennt man das auch “Phishing”.
Natürlich hat Alfons Schuhbeck überhaupt kein Recht darauf, die Domain per Rechtsanspruch zu bekommen. Und ja, es würde bei einer Übernahme der Adresse durchaus zu Verwirrungen einiger Besucher führen. Aber es ändert sich ja nichts an der E-Mail-Adresse oder Telefonnummer von Sebastian Schuhbeck (Das hat ja mit dieser Frage sowieso nichts zu tun) und jeder, der fälschlicherweise auf der Gewürzseite landet geht zu Google und findet die anderen Adressen in 2 Sekunden. Also es gibt meiner Einschätzung nach keine wirklich schwerwiegenden Konsequenzen, falls die Domain den Besitzer wechselt, wie sie von Ihnen beschrieben wurden. Aber um das nochmal klar zu stellen: Ich bin ja auch aus juristischer Sicht dafür, dass die Domain beim jetzigen Besitzer bleibt. Dass der Grundsatz “wer zuerst kommt mahlt zuerst” hier anzuwenden ist steht für mich ja außer Frage. Aber realistischerweise würde ich persönlich auch bei einem hohen Geldbetrag zur Übergabe zustimmen, da der echte Wert dieser speziellen Domain eben nicht so hoch ist. Das entspricht aber nicht der Argumentationsweise von Sebastian Schuhbeck, da er eben der Seite einen höheren emotionalen Wert zuordnet und es ihm nicht so ums Geld geht.
Es ist auch sein gutes Recht, ebenso wie er verkaufen könnte.
Und nein, das stimmt nicht unbedingt:
“es ändert sich ja nichts an der E-Mail-Adresse oder Telefonnummer von Sebastian Schuhbeck (Das hat ja mit dieser Frage sowieso nichts zu tun) und jeder, der fälschlicherweise auf der Gewürzseite landet geht zu Google und findet die anderen Adressen in 2 Sekunden.”
Das stimmt nur speziell bei Sebastian Schuhbeck, weil er eine Web.de-Adresse nutzt. Üblicherweise nutzt man aber E-Mail-Adresse der Domain. Das ist ja gerade der Vorteil einer eigenen Domain. Eine Website kann ich auch auf irgendwas wie http://www.t-online.de/homepages/schuhbeck hinstellen, Google findet auch das. Auch http://www.sebastian-schuhbeck-religionslehrer-traunstein.de geht als Webadresse. Aber als E-Mail-Adresse kann man so lange Domains vergessen.
Ich hatte meine Domain, weil mir Provider-E-Mails aus verschiedenen Gründen (Willkür, Pleite, Pannen) mehrfach abhanden gekommen waren und ich endlich eine dauerhafte E-Mail-Adresse wollte.
Und wer aus Outlook oder was auch imemr eine E-Mail schickt, schaut eben nicht vorher auf der Website nach, ob plötzlich jemand anders die Domain hat.
Selbst am Telefon merkt man, wenn jemand anders die Nummer hat.
Bei E-Mail nicht.
Es ist eben nicht egal.
Es ist, wie aus der Wohnung geschmissen zu werden und gesagt zu bekommen “Sie können ja eine andere haben, nebenan ist grad eine frei. Aber Ihre Post, die bekomme ab sofort ich, denn auf Ihre E-Mail-Adresse habe ich einen Rechtsanspruch!”
Ich schätze Alfons Schubeck genauso wie Alfred Biolek – schwule Männer kochen einfach besser.
Und was die Chancen des Pfaffenfreunds vor Gericht betrifft, so sollte er sich mal kundig machen, was Wolf-Dieter Roth widerfahren ist. (Ein Blick in Wikipedia reicht).
Eine Domain bekommt stets der, der prominenter ist.
Ob er sie braucht, darum geht es nicht. Es geht um Macht, man nennt es korrekt “Verwechslungsgefahr” und “Markenrecht”.
Selbstverständlich muss sich Alfons Schuhbeck schuhbeck.com und schuhbeck.info holen, weil sonst seine Macht, seine Marke geschwächt wird.
Dass Sebastian Schuhbeck auch Schuhbeck heisst, spielt dabei keine Rolle. Ein Sänger namens Peter Alexander bekam auch verboten, unter diesem Namen aufzutreten, weil es bereits einen anderen Sänger gab, der mit diesem Namen als Pseudonym bekannt war.
Ob Alfons Schuhbeck mit diesem Namen geboren wurde, ist also egal, er hat den Namen Schuhbeck bekannt gemacht. Und er hat die elegantere Homepage. Schon aus Geschmacksgründen wird das Gericht ihm die Domain übergeben.
mein lieber “Schwul und stolz drauf”
aus Geschmacksgründen wird ein Gericht keine Domain, keine Anschrift, keinen Namen jemandem zusprechen.
Den Fall Wolf-Dieter Roth habe ich mir angesehen und auch seine Website http://dl2mcd.de/domain.html
Überregional bekannt sind beide Schuhbecks.
Ich wollte anmerken, dass es bei der Gerichtsverhandlung nicht um Geschmacksfragen oder Design von Websites geht. Wenn du es besser kannst als Sebastian, dann biete ihm doch an, seine Seite zu überarbeiten. Ihm geht es um andere Dinge, er steckt das Geld, das er hat halt nicht ins Design seiner Seite. Alfons Schuhbeck hat genügend Geld, um sich eine Marketingabteilung zu leisten. Welche Welt wünschst du dir? Eine Welt, in der man nach Macht, Schönheit, Geld und Bekanntheitsgrad bewertet wird und seine Rechte hat, oder wünschst du dir, dass jeder das gleiche Recht hat? Du wünschst dir doch sicher auch als bekennender Schwuler die gleichen Rechte, die ein Heterosexueller hat. Ist es nicht so?
Findest du die beiden Fälle Wolf-Dieter Roth und Peter Alexander erstrebenswert? Findest du das Gerecht, was passiert ist?
Mein lieber Mark,
ein Gericht spricht nicht Gerechtigkeit, das ist ein weitverbreiteter Irrtum, sondern ein Urteil.
Und selbstverständlich wird ein Richter danach urteilen, welche der Parteien ihm symphatischer ist. Was üblicherweise danach geht, welche ihm bekannter ist. Wer kennt (außerhalb von Fachkreisen, es zählt nur der “Mann auf der Straße”) Sebastian Schuhbeck? Wer kennt gar Wolf-Dieter Roth? Wen kratzt es, außer den beiden Betroffenen, wenn deren E-Mails einem anderen zugesprochen werden?
Wenn Fritz Pleitgen mir nähertreten würde, hätte ich mich ihm nicht sexuell verweigert wie Wolf-Dieter Roth, der auf seine Privatsphäre pochte und deshalb ja als “sexuell verklemmter Scheißbayer” tituliert wurde (was dem Religionslehrer auch noch blühen kann) – er hätte sich sicherlich finanziell erkenntlich gezeigt für ein offenes Entgegenkommen.
Idealisten denken, es sei anders. Aber selbstverständlich wird ein Richter danach urteilen, welche Website, welcher Schuhbeck ihm symphatischer ist. Klar, das kann so oder so ausgehen, je nachdem, ob der Richter religiös ist oder ein hedonistischer Genießer, aber meist macht der Richter es sich einfach und entscheidet für den Angreifer.
Ich bin mit der Welt, wie sie ist, zufrieden. Ich kann als bekennender Schwuler besser leben als die Heten, denn welche Frau würde mir für meine Dienste etwas zahlen? Frauen haben kein Geld, prominente Schwule schon. Und ob ich nun solche Fälle gerecht finde, ist so irrelevant wie die Frage, ob ich Peter Alexander mag. Da haben wir beide nicht wirklich was zu melden, auch wenn ich Deine Sehnsucht verstehen kann, dass diese Welt eine andere wäre. Doch Wolf-Dieter Roth kann Dir bestimmt erzählen, wie sowas ausgeht, schliesslich haben auch ich und meine Freunde zusammen mit dem Jura-Genie Freiherr von Gravenreuth gegen ihn Partei ergriffen. Wofür? Für angemessene Bezahlung selbstverständlich. Das ist kein Geheimnis.
Pingback: Schuhbeck vs. Schuhbeck: Wieder mal Domainraub aus Macht- und Geldgier « Notizen aus der Neidbranche
“Hüttenzauber”, oja…:-(
Ekelhaft.
Wieso gibt ein Mensch vorne Geld für PR aus, und zeigt dann hinten so sein wahres Gesicht?
Ok, Alfons Schuhbeck hat (noch?) keine einstweilige Verfügung erlassen, wo dann ja einfach alles geht – und in der Hauptverhandlung bestätigt wird, weil kein Richter zugeben will, daß er Unsinn gemacht hat.
Aber alleine diese Haltung “ich bin eine bekannte Marke, also darf ich Dein Grundstück einkassieren”…
“Du sollst nicht begehren Deines Nachbarn Weib”. Und Domain.
Der Fall Wolf-Dieter Roth ist krass genug, wobei man seine Bücher lesen sollte, es gibt noch fiesere (wenn wohl auch kaum finanziell so fatale, von Gerhard Holzmann mal abgesehen). Allerdings glaube ich keine weiteren, wo deshalb sogar jemand zu Tode kam und die gegenseite sich dann imme rnoch blöde rechtfertigte. Das allerdings hat Herr Pleitgen dann ja in Duisburg konsequent (und mit noch mehr Toten als Folge seiner großen Klappe) fortgesetzt.
Er zeigt aber auch, dass Gerichte auch noch auf der Seite der kriminellen oder schlichtweg unfähigen Machtmenschen stehen.
Von daher hoffe ich, dass das Ganze gut ausgeht – immerhin hat der Religonslehrer Zeit, seine eventuell an der Domain hängenden Onlineaccounts in Sicherheit zu bringen und wenn seine Seite eines Tages weg ist, weiß man nun zumindest, was los ist.
Dass es anders ausgeht, glaube ich nicht, genügend Leute haben nun 15 Jahre derartige Enteignungs-Rechtsprechung durchgedrückt. Warum sollte es plötzlich gerecht ausgehen?
Es ist wirklich eine Parallele zum Fall wdr.org erkennbar:
Auch damals war Fritz Pleitgen plötzlich NRW oder auch ganz Deutschland zu wenig, es mußte auf einmal eine amerikanische Adresse sein, auch wenn in D kein Schwein die Endung .org kannte.
Die E-Mail-Adresse, die Wolf-Dieter Roth heute hat, lautet nun nicht mehr wolf@wdr.org, sondenr sie hat etwa 100 Zeichen und paßt garantiert auf keine Visitenkarte mehr.
Auch hier ist Sebastian Schuhbeck nach der Abgabe seiner e-mail-tauglich kurzen Domains dann halt nicht mehr unter sebastian@schuhbeck.com, sondern z.B. unter religionslehrer@sebastian-schuhbeck.de (ich gehe einfach mal davon aus, daß Alfons Schuhbeck ihm gar keine internationale Domain mehr erlauben wird, sondern auf einer .de für seinen Verwandten besteht) erreichbar.
Das ist durchaus ein Handycap, denn während der Koch ja nur sein Werken auf der Webadresse präsentieren will, dürfte der Religionslehrer die E-Mail aktiv nutzen, um mit Schülern zu schreiben.
Leider stellt sowas in unserer Gesellschaft allerdings keinen Wert mehr dar, da zählt nur, wer “prominent” ist, also von McDonalds gesponsort wird.
Im Fall Schuhbeck geht es aber gar nicht um dessen E-Mail Adresse, weil Herr Sebastian Schuhbeck eine Adresse beim Anbieter web.de unterhält. Deshalb hätte ein Verlust der Domain keine Auswirkung auf seine E-Mail Adresse.
Das ist ja nicht gesagt, daß er wirklich nur die eine Adresse nutzt. Das wird seine offizielle Korrespondenzadresse sein, weil web.de einen guten Spamfilter hat und sich auch gut auf Domains aufschalten läßt. Die meisten, die eine eigene Domain haben, nutzen die ja aber, um sich für jeden Dienst, wo sie sich anmelden, eine eigene E-Mail-Adresse anzulegen und so dann auch eine killen zu können, wenn die plötzlich von Spam geflutet wird. Und eine für Freunde. Eine für Newsletter. Eine für Ebay. Etc. etc. Was dann zur Folge hat, daß ev. Hunderte E-Mails neu eingerichtet werden müssen. Und seine Familie wird weitere Adressen dort eingerichtet haben – die Aussage “Familiendomain” ist doch eindeutig.
So war das eigentlich üblich, bevor diese Domainwegklagerei losging – außerhalb Ds ist es auch heute noch üblich. Daß er jetzt lieber web.de nutzt, und sich und seine Daten damit natürlich andererseits nochmal einem Dritten ausliefert, ist verständlich, wenn er nicht weiß, wie lange er die Domain(s) (es geht ja nicht nur um schuhbeck.com) noch halten kann.
Mag sein, daß Sebastian Schuhbeck angesichts der Situation selbst wirklich keine E-Mail-Accounts seiner eigenen Domain mehr nutzt. Seine Kinder würden aber wohl auch betroffen. Wenn deren Ebay in fremde Hände gerät. wäre das auch nicht gut.
Ja klar, er hat genügend Zeit, das alles zu regeln und umzustellen. Damit aber auch jede Menge unnnötige Arbeit und Ärger. So etwas dürfte überhaupt nicht auch nur denkbar sein, daß man sich so in die Daten eines anderen hineinklagt.
Ich habe ja 2001 alle meine Domains gelöscht, als ich das mit wdr.org erfahren habe und bin für E-Mail auf GMX umgestiegen, wo man auch mehrere Accounts anlegen kann, wenn auch nicht Hunderte wie auf einer Domain. Das gab es noch nicht, als ich im Internet anfing, aber GMX-Adressen wurden bislang nicht eingeklagt und Herr Maxem ist bei maxem@t-online.de seinerzeit auch gescheitert. Dafür ist mir mal bei GMX der gesamte E-Mail-Bestand verschwunden. Wurde restauriert, ist aber auch ein Risiko, ich bin jetzt komplett von einem Fremdanbieter abhängig, statt wie früher meine E-Mails selbst unter Kontrolle zu haben. Dafür ist halt das Risiko eines juristischen Übergriffs, des Griffs zwischen die Beine und ins Portmonnaie, geringer. Ich würde in D nie mehr eine eigene Domain für E-Mail nutzen, außer ich habe ein Unternehmen mit Millionenumsatz und damit das Kapital, mich gegen solche Übergriffe wie die des Herrn Alfons Schuhbeck wehren zu können.
Aber ich nehme an, Sie sind Jurist, da ist meine Erfahrung, die sind immer nur fasziniert davon, “was geht”, wie weit sie gehen können, wie weit sie das Recht biegen können (man schaue sich nur das erschreckende Wirken des verstorbenen Gravenreuth und seiner ja bereits oben zitierten “Jungs” an!!!) und wenn sie mit irgendwelchen Tricks weit jenseits von Sitte und Anstand operieren können, betrachten sie das trotzdem als legitim, nur weil es “rechtens” ist.
An anwser from an expert! Thanks for contributing.
Was mich verwundert: Warum aquiriert ein Religionslehrer, der eine rein deutschsprachige Zielgruppe hat, nicht die .DE Domain, sondern nimmt .COM? COM steht für “Commerce”, diese TLD ist eigentlich dazu gedacht, Geschäfts-Adressen zu kennzeichnen, und ist heutzutage hauptsächlich im englischsprachigen Umfeld bzw USA in Verwendung. Insofern verwirrt der Religionslehrer gleich zweimal: Er hat weder ein Geschäft, noch bietet er englischsprachige Dienste an. Wozu also die COM Domain?
Im Gegensatz dazu der Alfons.S, der mit seinem Gewürzhandel inzwischen weit über Deutschland hinaus bekannt ist. Da macht die COM Domain tatsächlich Sinn, um eben auch im englischsprachigen Ausland gefunden zu werden. Es gibt viele Firmen, die unter .DE den deutschsprachigen Content, und unter COM den englischsprachigen Auftritt haben.
War es vielleicht nicht doch so, dass Sebastian S. damals, als er beschloß im Internet präsent zu werden, feststellen mußte, dass die DE Domain schon vergeben war, und er schon damals drauf spekulierte, dass er die COM später mal gewinnbringend verkaufen könnte? DomainGrabbing war damals (und ist auch heute noch) ein beliebter “Sport”… Und erst als sich sein Religionslehrer-Angebot etablierte, entstand erst der Bedarf, sich an die eigentlich unsinnige COM Domain zu klammern.
Ich persönlich würde nie auf die Idee kommen, nach deutschen Religions-Inhalten auf einer COM Webseite zu suchen.
Warum also nicht ne sinnvollere TLD verwenden, z.B. Schuhbeck.INFO? Und tatsächlich: diese INFO ist ja auch schon der Auftritt vom Sebastian S. Er braucht also die COM garnicht…
Auch der Einwand, dass es eine Familiensache sei, zieht nicht so ganz: Es findet sich nur sehr wenig Persönliches, und schon garnichts familiäres auf dieser Webseite. Und auch als EMail ist sie nicht in Verwendung, der Sebastian S. ist (zumindest offiziell) nur unter Web.de erreichbar.
Letztendlich seh ich da nur einen eskalierten Streit, wo ein Sebastian beleidigt (wäre ich auch, wenn ich so eine barsche Aufforderung bekäme) und sturköpfig ist, und die Presse sich (wie in Deutschhland leider üblich) hämisch auf den Alfons stürzt, weil’s halt mal wieder was gibt, wo man einem “Großkopferten” was auswischen kann. Daher ist die vom Alfons angestrebte Deeskalation (“setz ma uns zam und red ma’s aus”) doch der richtige Weg, und damit wär das Problem aus der Welt: Der Religionslehrer hat seine INFO und ein paar Tausender Weihnachtsgeld, der Gewürzhändler seine COM, und alles is wieder ok. Aber das würde der Presse nicht gefallen, denn jemanden fertig machen ist alleweil auflagenwirksamer als ne gütliche Einigung….
Die Frage hast Du bei mir genauso gestellt und deshalb verweise ich auf die Antwort daselbst:
http://schreibenfuergeld.wordpress.com/2011/12/12/schuhbeck-vs-schuhbeck-wieder-mal-domainraub-aus-macht-und-geldgier/#comment-472
Meinungsfreiheit und Pressefreiheit ist vollkommen lieitgm, aber dass muss dann auch ffcr beide Seite gelten die Facebook-Seite Christiane Tauzher eine Schande ffcr den Journalismus wurde von FACEBOOK gelf6scht!!!!Also entweder oder aber den einen das Maul verbieten geht nicht und der andere darf ungeniert le4stern das geht nicht!